Warum zur MPU

Ein positives MPU-Gutachten müssen Sie erbringen, wenn Sie von der Fahrerlaubnisbehörde dazu aufgefordert wurden. Die Ihnen angelasteten Delikte betreffen dann meist eines der folgenden Problemfelder:

1. MPU aufgrund von Alkohol

Die Fahrerlaubnis wird entzogen und Sie werden mit einer Sperrfrist belegt, wenn Sie mehrfach mit 0,5 Promille oder einmal mit einem Wert ab 1,6 Promille auffällig wurden. Über Ihre ETG-Werte erbringen Sie dann Nachweise zu Ihrem Trinkverhalten.

2. MPU aufgrund von Punkten

Stehen 8 oder mehr Punkte im Verkehrszentralregister, wird eine MPU angeordnet. Es kann dabei um unterschiedliche Delikte gehen. Die Vorbereitung in Koblenz ist dann auch ganz auf die Vermeidungsstrategien für die einzelnen Delikte ausgerichtet.

3. MPU aufgrund von Drogen

Im Mittelpunkt der Vorbereitung stehen die Einhaltung der Abstinenz und langfristige Vermeidungsstrategien. Die für Sie geltenden Abstinenzzeiträume müssen unbedingt eingehalten werden. Welche Zeiträume dabei für Sie gelten, erklären wir bei der MPU Vorbereitung Koblenz.

4. MPU aufgrund von Straftaten

Bei Gewaltstraftaten, die in Kombination mit impulsivem Verhalten verübt wurden, kann ebenfalls eine MPU angeordnet werden. Generell geht die Fahrerlaubnisbehörde dann davon aus, dass der Täter mit seinem Verhalten auch bei einer Teilnahme im Straßenverkehr gefährliches Verhalten an den Tag legen könnte. Über den Nachweis eines MPU-Gutachtens wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass er sich den Bestimmungen der StVO gemäß verhalten kann.

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